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SG Köniz > Neues Waffengesetz ‼

Neues Waffengesetz ‼

Meldung von bereits bestehendem Besitz
von Waffen nach Art. 10 WG

Termin bis 12.12.2009

Personen, welche bereits im Besitz einer Feuerwaffe oder eines
wesentlichen Waffenbestandteils nach Artikel 10 Absatz 1 Bst. a
und Bst. b WG (bzw. 19 Abs. 1 WV) sind, müssen den Gegenstand
innerhalb eines Jahres (bis 12.12.2009) nach Inkrafttreten dieses
Gesetzes mittels Meldeformular dem kantonalen Waffenbüro melden.

Das Meldeformular ist erhältlich beim kantonalen Waffenbüro (dieses
erteilt auch Auskunft darüber, ob eine Waffe zu melden ist) oder über: http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/themen/sicherheit/waffen.html.

Nicht anzumelden sind:

  • Feuerwaffen oder wesentliche Waffenbestandteile, die mittels Waffenerwerbsschein oder Ausnahmebewilligung bei einem
    Waffenhändler erworben wurden;
  • Ordonnanzfeuerwaffen, die der aktuelle Besitzer von der
    Militärverwaltung erhalten hat.

"proTELL“, Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht

 

 

 
 
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